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BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 642/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Nachteilsausgleich - Pflicht zur Durchführung eines Interessenausgleichs - Unsicherheit über Existenz eines Betriebsrates - Bereitschaft des Betriebsrates zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben und Rechte angesichts einer Betriebsstillegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 01.02.1990 - 5 Ca 3071/8®
- LAG Düsseldorf, 12.10.1990 - 4 (5) Sa 891/90
- BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 642/90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82
Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich
Auszug aus BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 642/90
Dabei ist das Landesarbeitsgericht von der Entscheidung des Senats ausgegangen, nach der ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich vermeiden will, das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen muß (Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1984, BAGE 47, 329 = AP Nr. 11 zu § 113 BetrVG 1972).
- BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03
Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung
Zu Unrecht hat sich die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf das Senatsurteil vom 6. August 1991 (- 1 AZR 642/90 -) berufen. - LAG Hamm, 22.07.2003 - 19 Sa 541/03
Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch
Letztlich kann die Beklagte auch aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.08.1991 (- 1 AZR 642/90 -, n. v.) nichts zu ihren Gunsten ableiten. - LAG Berlin, 28.09.2001 - 6 Sa 1030/01
Anforderungen an den Versuch eines Interessenausgleiches durch den Arbeitgeber; …
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